Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld.

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG1) haben, können Sie den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit beantragen.


Voraussetzungen Gründungszuschuss:

 
  • Vor Beginn Ihrer Selbstständigkeit müssen Sie mindestens einen Tag Arbeitslosengeld erhalten haben
  • Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld muss bei Antragstellung noch für mindestens 150 Tage bestehen
  • Gründung muss hauptberuflich erfolgen oder von einer nebenberuflichen Tätigkeit in den Vollerwerb übergehen
  • Eine vorherige Förderung durch den Gründungszuschuss muss mindestens 24 Monate zurückliegen
  • Ihr Businessplan muss vor Abgabe von einer fachkundigen Stelle (IHK, Steuerberater, Bank, etc.) geprüft werden
  • Bei Gründung einer Gesellschaft müssen Sie mit mindestens 50% beteiligt sein oder eine vertraglich vereinbarte Sperrminorität vorweisen

Eckpunkte Gründungszuschuss:

 
  • Der Antrag wird direkt bei Ihrem Arbeitsamt gestellt
  • Förderdauer 6 Monate:
    Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld + 300€ für Ihre Sozialversicherung
  • Anschlussförderung möglich:
    Sie erhalten 9 weitere Monate die Pauschale von 300€ für Ihre Sozialversicherung
  • Arbeitsagentur bietet verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen zur Existenzgründung an
  • Ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld verkürzt sich um die Zeit des Gründungszuschusses

Ihr Antrag auf Gründungszuschuss

 

Für den Antrag eines Gründungszuschuss benötigen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung, diese kann Ihnen ein Experte auf unserem Expertenmarktpatz erstellen. Grundlage hierfür ist ein tragfähiges Konzept, der auch eine bewilligte Finanzierung beinhaltet. Dazu benötigen Sie einen Businessplan.


 

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (ALG2) haben, können Sie das Einstiegsgeld der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Eckpunkte Einstiegsgeld:

 
  • Förderdauer: max. 24 Monate
  • Über die Förderhöhe des Einstiegsgeldes wird vom sogenannten Fallmanager individuell beim Arbeitsamt entschieden. Neben dem Lebensunterhalt können auch Anschaffungen für das Unternehmen geltend gemacht werden

Einige Förderprogramme bezuschussen die Beratungsleistung bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit.

Stand: Mai 2019

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.