RWP – Beratungsförderung NRW – gewerblich

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm RWP – Beratungsförderung NRW – gewerblich bietet Zuschüsse aus den Mitteln von der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Das Ziel des Programmes ist es, Anreize zu schaffen, die der Generierung und Scherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes, den genannten C- und D- Fördergebieten, dienen. Zudem soll anhand der Förderleistung eine Verbesserung der Einkommensstruktur und eine Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur erreicht werden. Förderfähige Maßnahmen sind Investitionsvorhaben die Dauerarbeitsplätze neu generieren oder sichern, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Schulung und zur Markteinführung von innovativen Produkten. Ebenfalls zur Förderung berechtigt sind Investitionen in die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen einer reinen Betriebsverlagerung, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der erstmalige Erwerb bzw. eine erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung und eine Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. Darüber hinaus können auch geplante Maßnahmen in die Schulung von gewerblichen kleinen oder mittleren Unternehmen gefördert werden. Diese Schulungen sollten dann für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens oder für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sein.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss, dessen Förderumfang und Förderhöhe von der jeweiligen geplanten Maßnahme abhängt. Der Anteil des Zuschusses ist jeweils je Fördergebiet C oder D unterschiedlich und kann bei bis zu 7,5 Mio. Euro liegen.

 

Wer wird gefördert?

Für den Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind gewerbliche Unternehmen, die betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. Fördervoraussetzung ist, dass mit den Maßnahmen er begonnen werden darf, wenn der Antrag bei der NRW.BANK eingegangen ist und bei Investitionsvorhaben dürfen die dem Antrag zugrundeliegenden förderfähigen Ausgaben 150.000 Euro nicht unterschreiten.

 

 

Stand: September 2017

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