Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW

Förderbereiche sind:

Förderbereich 1 Innovativer produktionsintegrierter Umweltschutz  
Förderbereich 2.1 Gutachterliche Untersuchungen zu Energiesparmaßnahmen öffentlicher Abwasseranlagen  
Förderbereich 2.2 Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Energie- bzw. Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen  
Förderbereich 3 Ertüchtigung Öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen  
Förderbereich 4.1 Bodenfilteranlagen  
Förderbereich 4.2 Investitionsmaßnahmen bei Niederschlagswasseranlagen  
Förderbereich 4.3 Investitionsmaßnahmen bei dezentralen Niederschlagswasseranlagen  
Förderbereich 5.1 Fremdwasser – Fremdwassersanierungskonzept  
Förderbereich 5.2 Fremdwasser – Öffentliche Kanalsanierung  
Förderbereich 5.3 Fremdwasser – Private Kanalsanierung  
Förderbereich 5.4 Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften  
Förderbereich 5.5 Sanierung privater Hausanschlüsse – Darlehen der NRW.BANK mit Zinsverbilligung durch das Land NRW  
Förderbereich 6 Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung  
 
Gefördert werden Maßnahmen zur Errichtung von Anlagen und Bauwerken, die zu einer wesentlichen Verringerung der nach den Anlagen der Abwasserverordnung zulässigen Schadstofffrachten beitragen. Dabei ist die Erarbeitung neuer technischer Lösungen und deren Umsetzung in neue Produkte oder Verfahren oder der Einsatz vorhandener Produkte oder Verfahren auf neue Anwendungsmöglichkeiten Voraussetzung.
 

Zuschuss bis 50 %. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern dabei der Maximalbetrag von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren je Unternehmen nicht überschritten wird.

 

 

Stand: Juli 2015

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