Regionalkredit (RK5) – Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: LfA Förderbank Bayern

 

Was wird gefördert?

Förderziel ist es, in der Wirtschaft eine Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit zu fördern und Arbeitsplätze für gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu sichern und zu generieren. Vorhaben, die förderfähig sind betreffen Investitionen in die Errichtung einer neuen oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, den Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, die grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte, die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen sowie Vorhaben der Tourismusbranche, die die Qualität des bayerischen Tourismusangebotes verbessern. Für die Fördergebiete C und D des Bundeslandes Bayern werden auf Basis der AGVO, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die Beihilfen gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Antragsteller in Form von Investitionszuschüssen, Lohnkostenzuschüssen oder Zinszuschüssen, die der Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens dienen. Der maximale Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 30 % mit einer angemessenen Eigenbeteiligung des Investors als Voraussetzung. Der Zinssatz des Darlehens kann zwischen 1,000 % p. a. und 6,500 % p. a. mit einer maximalen Zinsbindungsdauer von bis zu 20 Jahren betragen. Die Mindestlaufzeit liegt bei 5 Jahren mit 1 bis 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, diese werden dann vierteljährlich und in gleichen hohen Raten erhoben. Die Bereitstellungsprovision erfolgt ein halbes Jahr nach der Darlehenszusage und beträgt 2 % p. a.. Liegen die Darlehensbeträge unter 500.000 Euro erfolgt keine Erhebung der Bereitstellungsprovision.

 

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die den Branchen Industrie, Handwerk, Tourismuswirtschaft und dem sonstigen Dienstleistungsgewerbe zugehörig sind. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Des Weiteren muss die Maßnahme im Bundesland Bayern umgesetzt werden, unabhängig vom Firmensitz und es müssen durch die geplante Maßnahme neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.

Stand: Dezember 2017

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.