Regionalförderung für die gew. Wirtschaft (BRF) – Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium Wirtschaft & Medien, Energie & Technologie

 

Was wird gefördert?

Das Ziel des Programmes ist es, in der Wirtschaft eine Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit zu fördern und Arbeitsplätze für gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu sichern und zu generieren. Vorhaben, die förderfähig sind betreffen Investitionen in die Errichtung einer neuen oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, den Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, die grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte, die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte einschl. etwaiger zusätzlicher Investitionen sowie Vorhaben der Tourismusbranche, die die Qualität des bayerischen Tourismusangebotes verbessern. Für das Bundesland Bayern im ländlichen Raum und in den wirtschaftlich schwachen Gebieten sowie in den bayerischen Tourismusgebieten werden auf Grundlage der AGVO, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die Beihilfen gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Antragsteller in Form eines Zuschusses, dessen maximaler Finanzierungsanteil bei bis zu 30 % liegt. Zuwendungsfähige Kosten sind Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen, dem Erwerb von Grundstücken sowie Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung von Pkws, Kombi-Fahrzeugen, Lkws, Omnibussen, Luftfahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen und sonstige Fahrzeuge, die für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen sind und primär dem Transport dienen. Voraussetzung zur Förderung ist es, dass der Antragsteller eine angemessene Eigenbeteiligung vorweist.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die der Branche Industrie, Handwerk, Tourismuswirtschaft oder dem sonstigen Dienstleistungsgewerbe zugehörig sind. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Des Weiteren muss die Maßnahme im Bundesland Bayern umgesetzt werden unabhängig vom Firmensitz.

 

 

Stand: Oktober 2017

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