Rechtsform Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die in ihrer Kurzform UG (haftungsbeschränkt) und umgangssprachlich auch Mini-GmbH oder Ein-Euro-GmbH genannt wird, ist im Jahr 2008 als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt worden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass eine Abkürzung des Zusatzes „haftungsbeschränkt“ gesetzlich nicht zulässig ist, „haftungsbeschränkt“ muss somit immer ausgeschrieben werden. Bei dieser neuen Gesellschaftsform handelt es sich, wie bei der bekannten GmbH, um eine juristische Person, die jedoch mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden kann. Nach der Gründung müssen Rückstellungen in Höhe von 25% des jeweiligen Jahresgewinnes gebildet werden bis das Stammkapital 25.000 Euro beträgt. Von diesem Zeitpunkt an wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) dann als „normale“ GmbH weitergeführt. Diese Rechtsform ist mit einer Mitgliedschaft in der IHK verbunden, die Ihnen gerne Muster der notwendigen Dokumente zur Verfügung stellt, die Sie benötigen, wenn Sie eine UG (haftungsbeschränkt) gründen möchten. Dazu gehören insbesondere der Mustervertrag, eine Mustersatzung sowie ein Musterprotokoll. Auch die UG (haftungsbescgränkt) muss beim Notar gegründet werden. Sie möchten die Vor- und Nachteile der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem versierten Fachberater diskutieren? Wir beraten Sie gerne im Rahmen unserer Beratung zur Existenzgründung, Betriebsübernahme oder allen betriebswirtschaftlichen Themenfeldern der strategischen Unternehmensentwicklung.

 

Stand: September 2014

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.