Potenzialberatung NRW

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm für das Bundesland Nordrhein-Westfalen fördert so genannte Potenzialberatungen, beteiligungsorientierte Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Beratungen sollen die Unternehmen unterstützen, bei der Ermittlung von deren Stärken und Schwachen, soll Lösungswege und Handlungsziele entwickeln und bei Bedarf einen Handlungsplan für die Verbesserung der Geschäftsprozesse festlegen. Ebenfalls beinhalten die Beratungen die Einleitung der Umsetzungsschritte. Die Förderung wird auf Basis der De-minimis-Beihilfen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um einen Zuschuss dessen maximaler Förderumfang bei bis zu 50% der der tatsächlichen Kosten pro Beratungstag liegen kann. Gefördert werden maximal 500 Euro je Beratungstag und in Summe können bis zu 10 Beratungstage in 36 Monaten beantragt werden.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes sind kleine und mittlere Unternehmen, die mehr als 10 und weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, berechtigt. Der Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden und das Unternehmen muss sich überwiegend in Privatbesitz befinden und bereits seit mehr als 2 Jahren auf dem Markt aktiv sein. Vorrausetzung zur Förderung ist, dass die Beratung mit Beteiligung von Unternehmensvertretern und im Unternehmen stattfinden und vor der Umsetzung der Förderung eine Erstberatung und Bewertung der Vorhaben durch die Beratungsstellen geleistet wird.  Von der Förderung ausgeschlossen sind telefonische Beratungen und Vor- und Nachbereitungszeiten. Die Beantragung der Förderung muss durch die Beratungsstelle innerhalb von 9 Monaten nach der Beratung beantragt werden. Wenn die maximal 10 Beratungstage nicht erreicht werden, kann eine Förderung innerhalb von 36 Monaten einer weiteren Potentialberatung im Umfang der noch nicht beanspruchten Beratungstage beantragt werden. Wenn der Bedarf einer weiteren Potentialberatung nach den 10 Beratungstagen besteht, kann diese frühestens nach 36 Monaten erneut gefördert werden.

 

Stand: August 2017

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