Landesbürgschaft Nordrhein-Westfalen

Bundesland: Nordrhein- Westfalen

Geldgeber: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

 

Was wird gefördert?

Die Unterstützung von volkswirtschaftlich sinnvollen Investitionen ist das Ziel des Programmes Landesbürgschaft Nordrhein- Westfalen. Förderfähig sind Maßnahmenwie die Besicherung von Avalen sowie von Krediten für Neuinvestitionen; Nachfinanzierung von Investitionen; Beschaffung von Betriebsmitteln; Konsolidierung; Sanierung.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft mit einem maximalen Finanzierungsanteil von bis zu 80 %. Die Höhe der Bürgschaft wird durch das Finanzministerium je Einzelfall festgelegt.

 

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind gewerbliche Unternehmen (ohne Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften) und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft. Ebenfalls berechtigt sind freiberuflich Tätige und Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen. Das Vorhaben muss, unabhängig vom Unternehmenssitz, im Fördergebiet Nordrhein- Westfalen umgesetzt werden. Voraussetzung zur Förderung ist, dass der Antragsteller alle zumutbaren Sicherheiten anzubieten hat und Personen, die Kraft ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das antragstellende Unternehmen ausüben können, grundsätzlich ganz oder teilweise für den zu verbürgenden Kredit mithaften müssen. In Einzelfällen kann das Land eine Mithaftung sonstiger Personen verlangen.

Stand: Januar 2018

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