Kleiner Businessplan

Gibt es auch einen kleinen Geschäftsplan (Gründungskonzept)?

Ja, für die Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit (ALG I-Empfänger) oder des Eingliederungszuschusses bei der ARGE (ALG II-Empfänger) ist es häufig ausreichend, eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens, einen Lebenslauf, einen Kapital- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorzulegen. Darüber hinaus muss eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Von Kreditinstituten wird allerdings immer ein großer Geschäftsplan erwartet, der die Existenzgründung in all ihren Facetten ausleuchtet.

 

 

 

Stand: Oktober 2014

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.