Innovationsfond EFRE Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayern Kapital

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm soll die Eigenkapitalbasis für junge wachstumsorientierte Unternehmen stärken, indem Beteiligungskapital zur Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben in verschiedenen Unternehmensphasen bereitgestellt wird. Gefördert werden Maßnahmen die die Konzeptionsphase betreffen sowie die Vorbereitung bzw. die Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bis zur Aufnahme der F&E-Tätigkeit. Auch gefördert wird innerhalb der Forschungs- und Entwicklungsphase und bei der Entwicklung eines neuen Produkts oder Verfahrens (inklusive technischer Dienstleistungen) einschließlich Herstellung und Erprobung von Prototypen. Zudem unterstützt das Programm ebenfalls Unternehmen die sich innerhalb der Aufbauphase befinden und bei Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion einschließlich Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen und in der Expansionsphase bei der Finanzierung weiterer innovativer Produktdiversifikationen oder der Erweiterung von Marktanteilen. Die Förderung erfolgt für die EFRE Regionen die sich innerhalb des Bundeslandes Bayern befinden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Bei der Förderung handelt es sich um offene oder stille Beteiligungen mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von bis zu 2. Mio. Euro. Zuwendungsfähige Kosten sind Finanzierbare Aufwendungen, wie zum Beispiel Personalaufwendungen, Aufwendungen für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten, Materialaufwendungen/Fremdleistungen sowie Kosten für Marketing und den Vertriebsaufbau. Die vorgegebene Laufzeit variiert und orientiert sich anhand der Beteiligungsdauer des kooperierenden privaten Investors. Eine einmalige Gebühr die ergebnisunabhängig als Basisvergütung berechnet wird erhoben sowie eine laufende Gebühr, die als gewinnabhängige Entgeltkomponente berechnet wird.

 

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind junge, innovative Unternehmen die der Technologiebranche zugehörig sind und deren Standort außerhalb des Großraums München liegt. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Zudem muss der Antragsteller bzw. der Beteiligungsnehmer über das notwendige technische Fachwissen verfügen und nachweisen, dass die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse vorhanden sind. Die Vorhaben sollten technische marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen und ein ausgewogenes Chancen-/Risikoprofil haben und dadurch einen Impuls für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg in Bayern erzielen.

Stand: Oktober 2017

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