Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen (LW) Nordrhein-Westfalen

Bundesland: Nordrhein- Westfalen

Geldgeber: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet für das Bundesland Nordrhein-Westfalen Angebote die flächendeckend berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen enthalten. Diese berufsbezogenen Angebote sollen schwerpunktmäßige Kenntnisse und Fertigkeiten weitergeben, vorhandene erweitern und aktuelle Tendenzen mit einbeziehen. Die Veranstaltungen und Lehrgänge enthalten Inhalte, wie Betriebsmanagement sowie Vermittlung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten, den Erwerb von Qualifikationen für Erwerbskombinationen oder Diversifizierung, die Vorbereitung auf die Anwendung von Produktionsverfahren, die mit Belangen der Landschaftserhaltung, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Tierhygiene und des Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes vereinbar sind und die Vermittlung von Grundlagenwissen aus anderen EU-Fördermaßnahmen und deren allgemeine Auswirkungen auf die Betriebsführung, zum Beispiel Greening, Cross-Compliance, Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz, Ökolandbau sowie Investive Naturschutzmaßnahmen.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt durch einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Der maximale Finanzierungsanteil liegt mindestens zwischen 60 % und maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit einer Bagatellgrenze in Höhe von 999 Euro. Es können die nachfolgenden Ausgaben geltend gemacht werden, hierzu gehören unter anderem die Raummiete, Seminartechnik, Referentenhonorare, Entschädigungen für Betriebsleiter/-innen, Übernachtungskosten der Teilnehmer/-innen, Beförderungen im Rahmen von Lehrfahrten, Lehr- und Lernmittel sowie Tagungsunterlagen.

 

Wer wird gefördert?

Die Empfänger der Zuwendung sind öffentliche und private Organisationen und Einrichtungen des Landwirtschaftsbereichs. Hierunter zählen unter anderem Landwirtschaftsverbände, Gartenbauverbände, Verbände des ökologischen Landbaus, Vereinigungen der Landfrauenverbände und der Fachschulabsolventen, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, DEULA-Schulen. Ebenfalls zuwendungsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte und Anbieter landwirtschaftsbezogener Dienstleistungen. Die Förderung muss, unabhängig von Unternehmenssitz, im Fördergebiet Nordrhein- Westfalen durchgeführt werden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind, Unternehmer/ -innen, einschließlich deren Familienangehörige, deren Unternehmen nicht in die Kategorie kleine oder mittlere Unternehmen fallen sowie Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, ausgenommen Auszubildende in Berufen der Landwirtschaft oder des Gartenbaus. Ebenfalls dürfen Teilnehmer/ -innen nicht an der Fördermaßnahme teilnehmen, deren Partizipation durch andere öffentliche Mittel gefördert wird.

Stand: Januar 2018

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