Grundsätze der ordnungsgemäßen Gründungsberatung (GoG)

Welche Beratereigenschaft sollte ein Berater des Zentrum für Mittelstandsberatung erfüllen?

  • Ausbildung: Betriebswirtschaftliches Studium oder Ausbildung im Finanz- oder Steuersektor mit mehrjähriger Berufserfahrung
  • Branchenübergreifendes Erfahrungs- und Expertenwissen
  • Ausgewiesener Experte im Bereich Gründungsberatung
  • DIN ISO EN 9001 Zertifizierung
  • Mandantenorientierte Sichtweise

 

Ablauf der Gründungsberatung

1. Erstkontakt (Telefon, Messe, Vortrag etc.)

Aufnahme des Projektes und des Status des Gründers, da keine fundierte Gründungsberatung am Telefon möglich, eher Erst-Information durch das ZFMB, Vereinbarung eines Termins im Büro zur konkreten Einschätzung der Möglichkeiten des Gründers bzgl. seines Gründungsvorhabens und der öffentlichen Fördermöglichkeiten.

 

2. Kostenloser Ersttermin zur Gründungsberatung im Büro / Gesprächsinhalte

  • Persönliche Angaben / Gründungsvorhaben
  • Schulbildung, Ausbildung, Weiterbildung
  • Unternehmen
  • Rechtsform
  • Steuern
  • Risiken
  • Mitarbeiter
  • Einkauf / Materialwirtschaft
  • Räumlichkeiten
  • Marketingplanung
  • Investitionsplanung
  • Realisierung
  • Vertragsgegenstand
  • Honorarhöhe der Gründungsberatung
  • Förderung der Gründungsberatung durch Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA), Gründercoaching Deutschland (GCD) oder Regionalprogramm
  • Wie verbleiben wir? / Termine zur Gründungsberatung

3. Festigungs- oder Gründungsberatung mittels Businessplan

Laut einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung scheitern die meisten Existenzgründer in den ersten drei bis fünf Jahren. Für das Scheitern gibt es häufig verschiedene Ursachen: Die häufigsten sind eine unzureichende Finanzierung, unbezahlte Kundenrechnungen und Planungsmängel. Letztendlich hätten die ersten beiden Ursachen auch bei einer ausreichenden Planung nicht greifen dürfen. Im Umkehrschluss ist ein qualitativer Geschäftsplan die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensgründung.

Viele Existenzgründer werden mit dem Geschäftsplan (Businessplan) spätestens bei ihrem Erstgespräch bei einem Kreditinstitut konfrontiert. Die Entscheidung über die Vergabe von Kreditmitteln wird in der Regel nur mit Hilfe eines Geschäftsplanes gefällt. Je professioneller der Geschäftsplan geschrieben ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Existenzgründung von einem Kreditinstitut mitgetragen wird.

 

3.1 Was ist denn ein Geschäftsplan (Businessplan)?

Der Geschäftsplan ist die schriftliche Zusammenfassung des Gründungswunsches. Auch bei einer Unternehmenserweiterung wird ein Geschäftsplan geschrieben, dabei handelt es sich um eine Planung. Viele Gründer sehen hier ihre erste Herausforderung. Sie sollen schon heute ihre existenzielle Zukunft planen und wissen nicht, wie diese aussehen könnte. Zum einen waren sie häufig noch nicht selbstständig, um sich diese auch im Detail vorstellen zu können, zum anderen fehlen ihnen die notwendigen Hilfsmittel wie Word-Vorlagen und Excel-Tabellen. Der derzeit staatlich geförderte Gründungswille hat zu einem Informationsdschungel im Internet geführt. Der Gründer sieht sich mit der Vielzahl von Informationen (auch veraltete) häufig überfordert. Er kann darüber hinaus die Qualität häufig nicht einschätzten.

 

3.2 Wer ist denn die Zielgruppe eines Geschäftplanes?

Die Zielgruppe des Geschäftsplanes ist  nicht auf potentielle Geldgeber beschränkt, letzten Endes soll der Gründer / die Gründerin den Geschäftsplan für sich selbst anfertigen. Nur so kann die Existenzgründung von allen Seiten betrachtet, Schwachstellen und Risiken ermittelt und die Existenzgründung an sich noch einmal auf einen Prüfstand gestellt werden. Denn machen wir uns nichts vor: die Existenzgründung ist ein elementarer Lebensschritt! Auch das Scheitern der Selbstständigkeit ist möglich, dieser Fall ist ein Planungselement. Der Gründer /die Gründerin geht meist von einem positiven Geschäftsverlauf aus, die Länge der Anlaufzeit und die Höhe der Anlaufkosten werden meist unterschätzt. Auch münden die Marketing-/Vertriebsmaßnahmen häufig erst Monate später in einen Vertragsabschluss. Der Kunde zahlt dann noch (wenn er denn zahlt) erst zeitlich versetzt. Alle diese Risiken sind in Liquiditätsplanung (hier geht es um die tatsächlichen Zahlungsflüsse) einzubauen und in den Kapitalbedarf einzuberechnen. Alternative Möglichkeiten zur zeitnahen Zahlung durch den Kunden sind in den Geschäftsplan einzubauen. Beispiele hierzu sind die Vergabe von Skonti, Factoring (Verkauf seiner Forderungen) oder der Aufbau eines geeigneten Mahnwesens. Letztendlich scheitern viele Existenzgründungen an der zu geringen Kapitalausstattung, die auf Grund der Planungsmängel hervorgerufen wurden.

 

3.3 Gibt es denn auch einen kleinen Geschäftsplan (Gründungskonzept)?

Ja, für die Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit (ALG I-Empfänger) oder des Eingliederungszuschusses bei der ARGE (ALG II-Empfänger) sind eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens, ein Lebenslauf, ein Kapital- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau notwendig. Darüber hinaus muss eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Von Kreditinstituten wird ein großer Geschäftsplan -z. B. wie nachfolgend beschrieben- erwartet, der die Existenzgründung in all seinen Facetten ausleuchtet.

3.4. Welchen Planungshorizont hat ein Geschäftsplan?

Der Planungshorizont sollte sich auf drei Jahre erstrecken, auf Wunsch des Kreditinstitutes auch länger.

 

3.5. Wie ist ein Geschäftplan gegliedert?

Der Geschäftsplan lässt sich im Groben in vier Bereiche einteilen:

 

3.5.1 Executive Summary:

Der Geschäftsplan wird kurz und knapp, meist auf einer Seite zusammengefasst, auch die Gründungsidee und die Unternehmensziele werden definiert.

 

3.5.2 Die Schriftliche Ausarbeitung

Hier wird die Geschäftsgründung von allen Seiten aus betrachtet. Die schriftliche Ausarbeitung kann sich in folgende Kapitel gliedern:

  • Persönlichen und fachlichen Voraussetzungen nebst Lebenslauf
  • Gründungsidee/ Leistungsprogramm nebst Erläuterungen zur Produkt- und Preisgestaltung, Kundennutzen
  • Markt, Branche und Wettbewerb
  • Produkte, Absatzmengen, Preisgestaltung und Vertrieb
  • Leistungserstellung / Produktion / Einkauf
  • Mitarbeiter
  • Räumlichkeiten
  • Risiko- und Haftungsanalyse
  • private und betriebliche Versicherungen
  • Namens- und Rechtsformwahl
  • Maßnahmenkatalog bis zur Geschäftseröffnung.

 

Im Kern haben alle Geschäftsplanvorlagen die genannten Inhalte. Der schriftliche Teil sollte 20 Seiten nicht überschreiten. Der Leser möchte in relativer kurzer Zeit einen umfassenden Überblick über die Gründung erhalten. Lange Ausführungen schaden eher. Sollte der Leser weitere Informationen zu einem Teilbereich wünschen, so wird er das dem/r Existenzgründer/-in mitteilen. Gleichzeitig belassen es Kreditinstitute nicht bei der schriftlichen Ausarbeitung. Sie wollen den Gründer und seine Idee persönlich kennen lernen und abschließende Fragen persönlich erläutern. Hier sollte auch auf berechtigte Fragen wie „Wie erschließen Sie den Markt“ oder „Was machen Sie, wenn Ihrer Existenzgründung scheitert?“ eingegangen werden können. In diesen Zusammenhang verkaufen Sie wahrscheinlich das erste Mal Ihr „Produkt“.

 

3.5.3    Planrechnungen

Die Planrechnungen sind das Herz des Geschäftsplanes. Geldgeber, und auch der Gründer, wollen wissen, ob Ihr Konzept tragfähig ist. Mitarbeiter von Kreditinstituten haben den ganzen Tag mit Zahlen und Geld zu tun. Gehen Sie davon aus, dass Ihre Planungen gelesen und auf Stimmigkeit überprüft werden.

a. Investitionsplanung

Alle Planrechnungen bauen auf der Investitionsplanung auf. Generell lassen sich die Investitionen in Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung, Sachanlagen, Kauf/Beteiligung an Firmen, Markterschließung, Material, Waren, in allgemeine Anlaufkosten und in Vorfinanzierungskosten für Aufträge unterteilen. Schon hier hat der Gründer den ersten Stolperstein zu bewältigen. Die Kosten sind als Nettokosten anzugeben. Die Umsatzsteuer ist vom Kaufpreis anzuziehen, d.h. sie gilt als „durchlaufender Posten“. Anders kann gehandelt werden, wenn der/die Gründer/-in von der steuerlich möglichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Dann kann der komplette Kaufpreis inklusive der Umsatzsteuer als Investitionen in Ansatz gebracht werden. Auch im ersten Fall muss die Umsatzsteuer vorfinanziert werden, da sie auch tatsächlich gezahlt wird. Dies kann durch einen kurzfristigen Kontokorrentkredit erfolgen. Darüber hinaus unterliegen die Investitionen Abschreibungen, die in die Rentabilitätsplanung übernommen werden müssen. Allerspätestens hier sollte fachkundiger Rat eingeholt werden. Die Qualität der Planung hängt entscheidend vom „Nichtvergessen einzelner Positionen“ ab. Viele Jungunternehmer/-innen scheitern daran, dass nicht die richtige Steuerlast berechnet wurde und nach einem Jahr eine Nachzahlung kommt, die für den/die Unternehmer/-in die Insolvenz bedeuten kann.

 

b. Finanzierungsplanung

Die Finanzierungsplanung baut auf der Investitionsplanung auf, es werden der Kapital- und Liquiditätsbedarf dargestellt und darauf aufbauend lang-, mittel- und kurzfristige Finanzierungsvorschläge gemacht. Die Finanzierung sollte mindestens zu 15 % aus Eigenmitteln erfolgen. Es gilt: je höher die Eigenkapitaldecke, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu erhalten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Finanzierung über Existenzgründungsgelder zu sichern. Die Auswahl der Finanzierungsmittel erfolgt nach den Kriterien Rendite (Zinssatz), Liquidität (Laufzeit, tilgungsfreie Jahre), Flexibilität (Möglichkeiten der Sondertilgung), Planungssicherheit (Zinsbindungsdauer) und Besicherung (Nachrangdarlehen, Haftungsfreistellung), sowie der Möglichkeit zur Sondertilgung. Aus der Vielzahl der öffentlichen Fördermittel gilt es ein optimales Konstrukt heraus zu arbeiten. Neben der KFW-Mittelstandsbank sollte die Investitionsbank des Landes angesprochen werden. Die Antragstellung der öffentlichen Gelder erfolgt über eine Geschäftsbank, die die Antragsunterlagen an die Refinanzierungsinstitute weiterleitet. Wichtig: mit dem Investitionsvorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein! Ein Rechtsanspruch auf Gewährung öffentlicher Gelder besteht nicht. Die öffentlichen Gelder sind banküblich abzusichern. Haftungsfreistellungen sind bei einigen Programmen teilweise möglich. Einige Darlehen können als Nachrangdarlehen gewährt werden. Liquidititätsreserven sollten über das Kontokorrentkonto vorgehalten und mit dem Kreditinstitut ein Kontokorrentrahmen vereinbart werden. Da ein täglich ändernder Kontostand eine genaue zukünftige Zinsberechnung nicht zulässt, werden bei der Finanzierungsplanung die Kontokorrentzinsen von der angegebenen durchschnittlichen Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites berechnet. Damit das Kreditinstitut den Kapitaldienst sehen kann, sollte eine Übersicht über den jährlichen Zins- und Tilgungsverlauf übergeben werden.

 

c. Sicherheitenübersicht

Das Kreditinstitut erwartet von Ihnen eine genaue und detaillierte Sicherheitenübersicht. Zielsetzung ist die Ermittlung der erforderlichen Kreditsicherheiten, der betrieblichen und privaten Sicherheiten und Bürgschaften über eine Bürgschaftsbank.

Daneben dient die Sicherheitenübersicht dem/der Gründer/Gründerin zur Analyse der eigenen vorhandenen Kreditsicherheiten und des Besicherungsgrades der Finanzierung, des Weiteren aber auch zur Vorbereitung des Bankgespräches, um die Beurteilung der Bank besser einschätzen zu können.

 

d. Rentabilitätsberechnungen

Das Betriebsergebnis (die Rendite) wird in einer dreijährigen Planvorschau errechnet. Dabei sind die Kosten häufig klar. Sie können aus einen Branchenreport entnommen oder erfragt werden, hier von Innungen und Fachverbänden, IHK´s oder HWK´s. Steuerberater und Unternehmensberater können darüber hinaus noch auf einen konkreten Erfahrungsschatz zurückgreifen. Sie können die Kosten lebendig werden lassen: lohnt sich zum Beispiel der kostenträchtige Einsatz einer bestimmten Marketingmaßnahme oder bin ich in einer Berufsgenossenschaft (Zwangs-) Mitglied und wenn ja, wie hoch ist der Beitrag? Ähnliches gilt für den privaten und betrieblichen Versicherungsschutz. Beratung tut dort gut, wo Individualität gefordert ist.

 

Die Rentabilitätsplanung baut sich grundsätzlich wie folgt auf: von den geplanten Umsätzen wird der Material- und Wareneinsatz zum Abzug gebracht, das Ergebnis ist der Rohgewinn I, von diesem werden dann noch die Personalkosten abgezogen, das Ergebnis ist der Rohgewinn II. Alle übrigen Kosten, von der Raummiete bis zu den Abschreibungen, werden geschätzt und abgezogen; das Ergebnis ist das Bilanzergebnis vor Steuern. Hiernach sind noch die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer für Personengesellschaften in Abzug zu bringen. Es wird dann vom so genannten Bilanzergebnis gesprochen. Um zum Betriebsergebnis zu gelangen, sind noch kalkulatorische Kosten, wie der Unternehmerlohn, hinzuzurechnen.

 

Viele Gründer/-innen haben Schwierigkeiten, den erwarteten Umsatz zu schätzten. Dabei hilft ein Trick. Setzten Sie sich hin und differenzieren Sie Ihre eigenen Produkte/Produktgruppen. Schätzen Sie, welche Mengen Sie von jedem Produkt/jeder Produktgruppe in den nächsten Monaten Ihrer Gründung verkaufen werden. Seien Sie dabei vorsichtig. Wie oben beschrieben, können die Zahlungen erst später oder gar nicht eintreffen. Sie werden sehen, dass sich im Verlauf der Monate ihre Umsätze auf einem gleich bleibenden Niveau einrichten werden. In den ersten Monaten ist häufig mit einem sehr geringen Umsatz zu rechnen. Gleichzeitig sind die Kosten von Anfang an gleich hoch. Um diese negative Lücke zu identifizieren, ist eine monatliche Liquiditätsplanung zu erstellen. Zur Rentabilitätsplanung gehört auch eine Gewinnschwellenberechnung (Break-even-point-Berechnung). Ihnen soll mit Hilfe dieser Planung klar werden, ab welcher Umsatzgröße Sie mit Gewinnen rechnen können. Eine Mindestumsatzplanung macht auch Sinn. Sie geben Ihr gewünschtes Betriebsergebnis vor und errechnen rückwärts den dazu erforderlichen Umsatz. Die Rentabilitätsplanung kann noch dazu genutzt werden, um Ihre geschäftlichen Chancen und Risiken zu bestimmen. So können Sie die Umsätze mal bei gleich bleibenden Kosten erhöhen oder reduzieren.

 

e. Liquiditätsplan

Der Liquiditätsplan ist die Zusammenfassung der betrieblichen Planung auf der Cash-Ebene (Zahlungs-Ebene). Zahlungsflüsse werden monatlich dargestellt, und dies bis zu Ihrem betrieblichen Konto herunter gebrochen. Der Liquiditätsplanung ist deshalb die wichtigste Planung, da sie Aufschluss über eine mögliche Illiquidität (Zahlungsunfähigkeit) schon Monate im Voraus gibt. Solche Liquiditätslücken sind schon bei der Investitionsplanung mit einzuberechnen und auszugleichen.

 

f. Existenzfähigkeit des Vorhabens

Die beste Planung und die beste Existenz nützen nichts, wenn Sie nicht ausreichen, den Lebensunterhalt des/der Existenzgründers/-in zu decken. Es werden private und gewerbliche Einkünfte und Ausgaben gegenüber gestellt.

Die Planrechnungen sind der größte Stolperstein für einen nicht betriebswirtschaftlich ausgebildete/n Gründer/Gründerin. Gleichzeitig ist die Fehlerquelle sehr groß und die Möglichkeit, wichtige Kostenpositionen zu vergessen, immer gegeben. Kreditinstitute sehen sofort, wenn ein Businessplan Schwachstellen aufweist.

 

g. Anlagen

Geldgeber möchten wichtige Unterlagen als Anlage dem Businessplan beigefügt wissen. Dies können folgende Unterlagen sein:

Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre, Vertragsentwürfe (Mietvertrag / Kooperationsvertrag / Kaufvertrag), Zeugnisse, Versicherungspolicen (bestehende Lebensversicherungen etc.).Bei Immobilien, die als Sicherheit gestellt werden, sollen darüber hinaus Grundbuchauszug, Wertgutachten, ggfl. Aufstellung der Mieteinnahmen, Kreditvertrag, Restbetrag.

Bei Betriebsübernahmen zusätzlich: Imagebroschüren, Unternehmensflyer, Produktinformationen,  Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung / Summen- und Saldenliste, Bilanzen der letzten 3 Jahre, Anlagenspiegel, Unternehmenswertberechnung, Gutachten, Patente.

 

Stand: August 2014

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