Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) Nordrhein-Westfalen

Bundesland: Nordrhein- Westfalen

Geldgeber: NRW.BANK

 

Was wird gefördert?

Ziel des Programmes FEI ist es, ein Wachstum zu fördern, welches nachhaltig, intelligent und integrativ ist und somit eine Generierung von neuen und eine Sicherung bestehender Arbeitsplätze zu erreichen. Förderfähige Vorhaben betreffen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die innovativen technologischen Inhalt aufweisen oder der Entwicklung von neuen oder neuartigen Produkten und Verfahren dienen. Ebenfalls gelten angebotene umsetzungsorientierte Strategien und Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen als förderfähig. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen können die förderfähigen Vorhaben entweder auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO genannt oder als De-minimis-Beihilfe gewährt werden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung mit Anteilsfinanzierung mittels eines Zuschusses. Handelt es sich um eine Unternehmensneugründung, ist eine zusätzliche Förderung auch in Form von Krediten möglich. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% für Grundlagenforschung betragen und der maximale Förderbetrag variiert je nach Antragsteller und geplantem Vorhaben. Eine Kombination mit staatlichen Förderprogrammen ist unter bestimmten Umständen möglich.

 

Wer wird gefördert?

Zum Förderantrag berechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und für Wissensverbreitung. Die Maßnahme muss, unabhängig vom jeweiligen Sitz des antragstellenden Unternehmens, im Fördergebiet Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Der Projektwert sollte mindestens 25.000 Euro betragen, bei einer De-minimis-Förderung, mindestens 5.000 Euro.

Stand: Januar 2018

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