Fördermittel für Gründer

Länder, Bund und EU bieten über 2.000 Förderprogramme an. Hierzu zählen nicht nur vergünstigte Kredite, sondern auch Bürgschaften und Zuschüsse. Mit dem kostenlosen und unverbindlichen Fördermittelkurzcheck erfahren Sie innerhalb von 48 Stunden, welche Förderungen für Sie in Frage kommen.

 


 

Hierbei handelt es sich um Förderkredite wie den KfW Gründerkredit.

  • Antrag über Hausbank
  • Sicherheit oder Bürgschaft notwendig
  • Auch als Mikrokredit

 

 

Eine Alternative zur Sicherheit. Spezielle Bürgschaftsbanken vergeben eine Bürgschaft an Existenzgründer. Das Angebot gilt auch für Gründer ohne Hausbank.

 

 

Spezielle Beteiligungsgesellschaften sind an Förderbanken der Länder angeschlossen und stellen vollhaftendes Eigenkapital (Venture Capital) zur Verfügung.

  • Im Gegenzug erfolgt eine Minderheitsbeteiligung von 20–35%
  • Ziel der Beteiligungsgesellschaft ist der Gewinn aus dem späteren Verkauf der Anteile (Exit)
  • Für die Beteiligungsgesellschaft besteht ein hohes Risiko, aber auch hohe Gewinnchancen
  • Beteiligungsgesellschaft bringt häufig betriebswirtschaftliches Know-how ein und erhält dafür Mitspracherecht

 

 

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für Existenzgründer, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen. Dazu zählen der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur, die Förderung unternehmerischen Know-hows der BAFA oder das EXIST Gründerstipendium für Universitätsabsolventen.

Stand: Mai 2019

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