Betriebsmittelkredit RLP Rheinland-Pfalz

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Geldgeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm soll der Erleichterung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln betragen und dadurch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz fördern. Förderfähige Vorhaben betreffen Investitionen in den mittelfristigen und langfristigen Betriebsmittelbedarf und Warenlager. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz werden die Beihilfen werden auf Basis der De-minimis-Verordnung gewährt werden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens für dessen Kredit bankübliche Sicherheiten zu stellen sind. Der maximale Förderbetrag liegt bei bis zu 5 Mio. Euro und der maximale Finanzierungsanteil sogar bei bis zu 100 %. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, unter Beachtung von den jeweiligen Förderhöchstsätzen und Kumulierungsvorschriften. Der Zinssatz liegt zwischen mindestens 1,050 % p. a. und maximal 7,950 % p. a. mit einer Laufzeit von min. 3 Jahren und maximal 10 Jahren. Es wird ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt, hiernach erfolgt die Zahlung der Tilgung in gleich hohen Raten, je vierteljährlich. Eine Bereitstellungsprovision wird 6 Monate und 2 Tage nach der Darlehenszusage erhoben und in Höhe von 0,125 % monatlich berechnet.

 

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind Angehörige der freien Berufe, kleine und mittlere Unternehmen sowie MidCap-Unternehmen, die der Branche Handwerk, Handel oder den sonstigen Dienstleistungsgewerben angehörig sind. Voraussetzung zur Förderung ist, dass diese nicht mehr als 2.999 Mitarbeiter beschäftigen und der Firmensitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens im Fördergebiet Rheinland-Pfalz liegt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen die sich in Schwierigkeiten befinden oder den Branchen Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Finanzholding-Gesellschaften, Leasingunternehmen, Waffenproduktion und -handel sowie Glücksspiel angehörig sind.

 

 

Stand: Februar 2018

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.