Bayerisches Forschungsprogramm „Medizintechnik“

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium Wirtschaft & Medien, Energie & Technologie

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet an die Medizintechnikbranche und fördert Unternehmen die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in diesem Segment planen. Ziel ist es dadurch die Forschungsergebnisse schneller in neue Produkte und Verfahren umsetzen zu können. Förderfähige Vorhaben sind Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese, medizinische Bildgebung und Bildverarbeitung, intelligente, biomedizinische Sensorik bzw. Aktorik in Mikro- und Nanotechnik, Laserapplikationen und optischer Systeme für Diagnose und Therapie, biomedizinische Mechatronik und Robotik, Medizintechnik für minimalinvasive Chirurgie und Interventionen, medizintechnischer Konstruktionen und Instrumente, Einsatz von Biomaterialien, Tissue-Engineering und Implantaten so wie viele mehr. Das Förderprogramm wird für das Fördergebiet Bayern auf Grundlage der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt anhand eines Zuschusses der in Form einer Anteilfinanzierung gewährt wird. Je nach Vorhaben können bis zu 25 % – 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Diese müssen aus der geplanten Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen und können Personalkosten, sonstige Betriebskosten, wie Materialkosten, Kosten für fremdbezogene Forschung, Beratung oder gleichartige Dienstleistungen sowie Schutzrechte, wie Patente und Kosten für Instrumente und Ausrüstung sein. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller einen angemessenen Betrag an Eigenbeteiligung nachweisen kann. Es ist möglich eine Kombination mit weiteren Mitteln der Europäischen Union oder anderen staatlichen Beihilfen zu beantragen bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 8 AGVO.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft im Bereich des Gesundheitswesens zugehörig sind sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Mitglieder oder Einrichtungen staatlicher bayerischer Universitäten und Fachhochschulen. Fördervoraussetzung ist, dass sich der Firmensitz der eine Betriebsstätte innerhalb des Fördergebietes Bayern befindet und das Unternehmen über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige Erfahrungen vorweisen kann.

Stand: Oktober 2017

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