Bayerisches Forschungsprogramm „Bio- und Gentechnologie“

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium Wirtschaft & Medien, Energie & Technologie

 

Was wird gefördert?

Für den Bereich Bio- und Gentechnologie hat das Förderprogramm das Ziel, für Forschung und Entwicklung zu fördern. Dies erfolgt durch Vorhaben wie die Entwicklung und Erforschung von Bioprozesstechnologien und biotechnologischen Produktionsprozessen, für beispielsweise Biokraftstoffe oder Grundstoffe für die chemische Industrie. Ebenfalls für die Erforschung und Entwicklung von technischen Enzymen und Biokatalysatoren sowie neuer Biomaterialien, Wirkmechanismen oder Wirkstoffen, wie Impfstoffen und Diagnostika sind förderfähige Maßnahmen. Das Förderprogramm wird für das Fördergebiet Bayern auf Grundlage der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm „Bio- und Gentechnologie“ fördert anhand eines Zuschusses in Form einer Anteilfinanzierung. In dem Bereich der industriellen Forschung können bis zu 50 % der Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie gewährt werden. Für den Bereich der experimentellen Entwicklung können bis zu 25 % der Kosten bezuschusst werden. Voraussetzung zur Förderung ist, dass die Finanzierung von Antragsteller die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind, zudem aus einem angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch weitere öffentliche Finanzierungshilfen ersetzt oder zinsverbilligt werden. Bezuschussbare Kosten sind Personalkosten, Materialkosten, Raumkosten, Kosten für Fremdleistungen, Reisekosten, Lizenz- und Patentkosten sowie Sondereinzelkosten. Jede dieser Kosten müssen für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sein.

 

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft angehören sowie Angehörige der Freien Berufe und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Ebenfalls zur Förderung berechtigt sind Mitglieder oder Einrichtungen staatlicher bayerischer Hochschulen, die eine Berechtigung zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben haben. Fördervoraussetzung ist, dass sich der Firmensitz oder eine Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens im Fördergebiet befindet und mit der Umsetzung des Vorhabens ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko verbunden ist. Die antragstellenden Unternehmen müssen vorherige spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und -erfahrungen vorweisen können.

Stand: September 2017

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