Bayerische Technologieförderung Entwicklung (BayTP)

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium Wirtschaft & Medien, Energie & Technologie

 

Was wird gefördert?

Das Ziel des Förderprogrammes ist es, eine Fortentwicklung der modernen Wirtschaftsstruktur zu unterstützen, indem die Entwicklung und Innovation bei allgemeinen Technologien gefördert wird. Förderfähige Vorhaben in dem Bereich ist die Entwicklung technologisch neuer oder auch eine deutliche Verbesserung von bestehenden Produkten, deren Produktverfahren sowie die wissensbasierten Dienstleistungen. Ebenfalls bestehen Ausnahmefälle wobei Vorhaben gefördert werden, die technische Durchführbarkeitsstudien betreffen und einer Vorbereitung von Entwicklungsvorhaben dienen. Das Förderprogramm wird für das Fördergebiet Bayern auf Grundlage der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder als De-minimis Beihilfe gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt anhand eines Zuschusses oder eines Darlehens in Form einer Anteilsfinanzierung. Der maximale Finanzierunganateil kann bis zu 35 % betragen wobei der Eigen- und Fremdmittelanteil in angemessenem Umfang bei der Finanzierung einzusetzen sind. Je nach Risiko der geplanten Maßnahme, dessen technologischer Bedeutung und dem öffentlichen Interesse des Vorhabens bemessen sich die zuwendungsfähigen Kosten. Es ist möglich eine Kombination mit weiteren Mitteln der Europäischen Union oder anderen staatlichen Beihilfen zu beantragen bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 8 AGVO.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind mittelständische Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind und nicht mehr als 399 Mitarbeiter konzernweit beschäftigen. Fördervoraussetzung ist, dass sich der Firmensitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens im Fördergebiet Bayern befindet und mit der Durchführung der geplanten Maßnahme ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko verbunden ist, diese dennoch auf Grundlage des vorgesehenen Lösungswegs als technisch umsetzbar gelten. Das antragstellende Unternehmen muss das notwendige Potenzial zur Umsetzung des Projektes vorweisen können.

 

Stand: September 2017

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