Bayern Kapital Innovationsfonds

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayern Kapital

 

Was wird gefördert?

Das Förderziel des Programmes ist, diverse Innovationsvorhaben in unterschiedlichen Unternehmensphasen mitzufinanzieren. Hierunter werden förderfähige Vorhaben gezählt, wie Personalaufwendungen, Aufwendungen für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten, Materialaufwendungen, Fremdleistungen oder Kosten für Marketing oder Vertriebsaufbau. Die Förderungen für das Bundesland Bayern werden in 4 Phasen unterteilt, in die Konzeptionsphase, die Forschungs- & Entwicklungsphase, die Aufbauphase und die Expansionsphase. In der Konzeptionsphase bettreffen die Vorhaben überwiegend die Vorbereitungen oder auch die Konzeption von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die bis zur Aufnahme der F&E-Tätigkeit gilt werden. Daraufhin folgt die Forschungs- & Entwicklungsphase, diese beinhaltet alle Entwicklungsschritte von einem neuen Produkt bzw. einer neuen Dienstleistung bis hin zu dessen Herstellung und der Erprobung von Prototypen. Die darauffolgende Kategorie ist die Aufbauphase, hierzu werden alle Vorbereitung der Produktion, Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen gezählt. Die letzte Phase in dem Zyklus ist die Expansionsphase, diese betrifft vor allem Finanzierungsbereiche zu weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder die Erweiterung der Marktanteile.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt anhand einer Beteiligung wobei der maximale Förderbetrag bei bis zu 2 Mio. Euro liegen kann. Der jeweilige Finanzierungsanteil liegt bei maximal 70 % durch die Ko-Finanzierung eines Business Angels und einem unabhängigen privaten Investor. Ohne eine Ko-Finanzierung kann der Finanzierungsanteil bei bis zu 50 % liegen. Die einmalige Gebühr liegt bei 2 % und die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Beteiligungsdauer des kooperierenden privaten Investors. Bei einer stillen Beteiligung ist die Laufzeit bis maximal zum 31.03.2025 vorgesehen.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen als Kapitalgesellschaften und der Innovations- und Technologiebranche angehören. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten.

Stand: Oktober 2017

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