Arbeitsschutzmanagementsysteme OHRIS-KMU

Was wird gefördert?

Ziel des Förderprogrammes ist es, kleine und mittlere Unternehmen zu ermutigen, eigene Arbeitsschutzmanagementsysteme einzuführen. Diese betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsysteme müssen auf der Grundlage von OHRIS basieren. Für das Bundesland Bayern werden die Beihilfen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt anhand eines Zuschusses, dessen maximaler Förderbetrag bei bis zu 5.000 Euro liegen kann. Als Bemessungsgrundlage zu Höhe des Zuschusses werden alle Ausgaben, die dem Unternehmen bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems entstehen, herangezogen.

 

Wer wird gefördert?

Für das Förderprogramm zum Antrag berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen deren Sitz oder eine Betriebsstätte sich im Fördergebiet Bayern befinden. Die Voraussetzung der Unternehmen ist, die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Von der Förderung ausgeschlossen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gewerbliche Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts direkt oder indirekt beteiligt sind. Ebenfalls nicht antragberechtigt sind Unternehmen, deren Arbeitsschutzmanagementsystem mehr als einen Monat vor Inkrafttreten dieser Fördergrundsätze behördlich anerkannt worden ist.

Stand: September 2017

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